Insolvenzrecht

In der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Deren Missachtung trifft die Organe eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) sowie deren Gesellschafter in besonderem Maße, da sie erheblichen Haftungsrisiken unterliegen. Aber auch die Gläubiger eines Unternehmens können Nachteile erleiden, wenn sie diese Rahmenbedingungen nicht beachten.

Seit 1996 bildet das Insolvenzrecht einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

  • Erstellung und Betreuung von Sanierungskonzepten zur Abwendung von Insolvenzgefahren und zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Unternehmen
  • Gestaltung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen und deren Umsetzung in Verhandlungen mit Banken und Investoren 
  • Gestaltung der Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen (z.B. durch Ausgliederung von Unternehmensbereichen oder Zusammenlegung verschiedener Unternehmen)
  • Abwehr insolvenzrechtlicher Haftungsinanspruchnahmen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie von Gesellschaftern
  • Durchsetzung von Forderungen und sonstigen Gläubigerrechten in der Kundeninsolvenz