Arbeitsrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn betreue ich sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. In diesem Bereich erstreckt sich meine Tätigkeit unter anderem auf:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen zwischen Unternehmen und deren Arbeitnehmern
  • Gestaltung der Reorganisation und Rationalisierung von Unternehmen (z.B. Zusammenlegung von Unternehmen, Ausgliederung von Betriebsteilen, Betriebsstilllegungen)
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzverfahren)