Gesellschaftsrecht

Ausgangspunkt meiner Spezialisierung im Gesellschaftsrecht war meine Dissertation über Personen- und Kapitalgesellschaften. Bis heute bildet die gesellschaftsrechtliche Beratung einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Sie umfasst alle Phasen der Existenz eines Unternehmens von der Gründung bis zur Auflösung. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Unternehmensverträgen und Verträgen mit Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte)
  • Gestaltung der Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen (z.B. durch Ausgliederung von Unternehmensbereichen oder Zusammenlegung verschiedener Unternehmen)
  • Betreuung des Erwerbes und Verkaufs von Unternehmen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) und Gesellschafter
  • Betreuung der Auflösung und Liquidation von Unternehmen
  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgeplanungen